So helfen Sie, uns zu helfen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, uns durch Ihre Spende zu unterstützen. Sei es durch eine Sammlung auf Ihrer Geburtstagsfeier, einer Unternehmenssammlung, durch Kondolenzspenden, oder das Aufstellen einer Spendendose. Sprechen Sie uns einfach an.
Online Spende
Nutzen Sie unsere digitale Spendenbox:
Spenden per Überweisung
Volksbank Kleverland
IBAN: DE58324604220015533013
BIC GENODED1KLL
Falls Sie eine Spendenquittung wünschen, teilen Sie uns bitte unbedingt Ihre Postadresse mit, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Auch wenn Sie zum wiederholten Male spenden, ist dieses für eine eindeutige Zuordnung nötig.
Spendenquittung
Schirm e.V. ist beim Finanzamt Kleve als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen.
Wir senden Ihnen ab einer Spendensumme in Höhe von 200 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu.Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne §§ 51ff AO, bzw. §§ 60a Abs. 1 AO verwendet wird. Für Spenden unter 200 Euro stellen wir auf Wunsch ebenfalls Spendenbescheinigungen aus – Bitte kontaktieren Sie uns.
Einzelspender bekommen von uns im Laufe des Jahres eine Spendenquittung zugesandt. Spender mit einem regelmäßigen Spendenmodus erhalten im Januar des Folgejahres ihrer Spenden automatisch eine Sammel-Spendenbestätigung –
auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch Einzel-Spendenbescheinigungen aus – Bitte kontaktieren Sie uns.
Wir dürfen Spendenbescheinigungen nur per Post, nicht per E-Mail versenden. Bitte denken Sie daher daran, Ihre Adresse anzugeben, zumal diese auch für das Finanzamt auf der Zuwendungsbestätigung aufgeführt sein muss.
Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraf
§§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Für den Vordruck, eines vereinfachten Spendennachweises einer Spende an Schirm e.V., kontaktieren Sie uns bitte. Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
1 Cent auf Ihrem Konto
Wir überweisen 1 Cent auf Ihr Konto zurück, wenn Sie über 200 Euro gespendet und Ihre Adresse nicht angegeben haben. Das stellt die kostengünstige Methode dar, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und eine Spendenquittung zukommen zu lassen. Sie müssen natürlich nicht reagieren, sollten Sie keine Spendenquittung wünschen bzw. unbekannter Spender bleiben wollen.